Abmahnungen – immer ein leidiges Thema

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Auch im Kosmetiksektor sind Abmahnungen ein Thema. Seitdem die neue Kosmetikverordnung viele Verfahren vorschreibt, muss mit Abmahnungen gerechnet werden, wenn sich der Inverkehrbringer nicht an den Wortlaut der Verordnung hält. Dabei sind die unmittelbaren Kosten nicht das eigentliche Problem. Im Zuge der Abmahnung wird eine Unterlassungserklärung verlangt, die lebenslang gilt. Verletzungen können teuer zu stehen kommen.

Was aber richtig in die Kosten gehen kann, ist, wenn die Abmahnung eine Rückrufaktion nach sich zieht.

Haben Sie alle Vorbereitungen getroffen? Können Sie nachvollziehen, welche Charge von wem geliefert wurde und an wen Sie sie ausgeliefert haben? Sind Ihre Texte so, dass sie mit der Kosmetik-VO im Einklang sind?

Wenn Sie Bedenken haben, wenden sie sich an FEKUNDA.