Hormonell schädliche Inhaltsstoffe

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Die EU hat zu dem Thema der hormonell schädlichen Inhaltsstoffe Stellung bezogen. Diese Stellungnahme bezieht sich auf Pfanzenschutzmittel und Biozide.

In der Kosmetik-Verordnung ist festgelegt, das die Kommission sie „hinsichtilch Stoffen mit endokrin wirksamen Eigenschaften“ überprüfen muss. Gegenstand dieser Diskussion ist zum Beispiel das Thema Parabene. Die Überprüfung ist überfällig, aber ein Screening bestimmter Kosmetika-Inhaltsstoffe wurde von der Kommission in Auftrag gegeben und steht kurz vor dem Abschluss. Bis Ende des Jahres will die Kommission die Ergebnisse vorlegen.

Quelle: Mitteilung der Kommission an das Europäische Palament und den Rat über endokrine Disruptoren und die Entwürfe der Kommissionsrechtsakte zur Festlegung der wissenschaftlichen Kriterien für ihre Bestimmung im Kontext der EU-Rechtsvorschriften über Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte, 15.06.2016