Wann kommt das neue Unternehmensstrafrecht?

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Die Justizminister haben auf ihrer Herbstkonferenz 2013 den Weg für den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts geebnet. Mit der Einführung des Unternehmensstrafrechts wollen die Justizminister – nur die von der Union geführten Länder sprachen sich dagegen aus – die „internen Kontrollsysteme in den Unternehmen stärken“. Demnach können nach dem neuen Recht künftig u.a. bei Verstößen gegen das Umweltrecht nicht nur die direkt Betroffenen – Werkleiter, Vertriebsleiter, etc. – angeklagt werden, sondern auch das Unternehmen. Möglich sind Geldstrafen bis zu einem Jahresgewinn oder 10% des Umsatzes. Verurteilte Firmen sollen öffentlich genannt werden und in schweren Fällen sogar liquidiert werden.

In der Folge ist zu erwarten, dass die internen Kontrollsysteme, auch Managementsysteme genannt, weiter ausgebaut werden müssen, um nicht mit dem Unternehmensstrafrecht in Konflikt zu geraten.