EU-Umweltzeichen für Reiniger

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Seit 1992 wird das EU-Umweltzeichen für umweltfreundliche Reinigungsprodukte vergeben. In der letzten Änderung im Beschluss der Kommission vom 28.06.2011 werden die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Allzweck- und Sanitärreiniger festgelegt. Nach der Verordnung (EG) 66/2010 kann das Umweltzeichen für Produkte vergeben werden, die während ihrer gesamten Lebensdauer geringere Umweltauswirkungen haben.

Wichtigstes Kriterium ist die Toxizität gegenüber Wasserorganismen. Aber genauso werden die Rahmenbedingungen für Verpackungen, Gebrauchsanleitungen und Schulungen vorgegeben. Der Gebrauchstest wird gegen Referenzmuster geprüft.

In Deutschland wird die Abnahme durch die RAL GmbH im Auftrag des UBA durchgeführt. Neben den Kosten für die Abnahme fallen auch laufende jährliche Kosten an. KMU’s – kleine und mittlere Unternehmen – erhalten bei Vorliegen der Bestimmungen nach der Verordnung 96/280/EC bis zu 25% Rabatt.

Fekunda unterstützt Sie in allen Fragen rund um das EU-Umweltzeichen.