Übergangsfrist CLP endet Sonntag 31.05.2015!

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Ab nächste Woche gilt für die Einstufung, Etikettierung und Verpackung von Gefahrstoffen nur noch die CLP (Classification, Labelling and Packacking of substances and mixtures). Details sind in der EU-Regulation 1272/2008 beschrieben.

Seit dem 1. Dezember 2010 gilt die CLP bereits für die Kennzeichnung von Stoffen. Ab 1.6.2015 müssen alle Stoffe und alle Zubereitungen gemäß der CLP gekennzeichnet werden und die Sicherheitsdatenblätter angepasst sein. Falls Sie Ihre Produkte noch nicht an die neue CLP angepasst haben, wird es höchste Zeit, da alle Symbole und die R- und S-Sätze geändert werden müssen!

gesundheitsgefährdend

Neues Symbol für Gesundheitsgefährdend

Eine augenfällige Änderung ist der Wegfall der Zeichen für reizende Produkte und gesundheitsgefährdende Produkte, also das Andreaskreus mit der Bezeichnung Xn oder Xi. Für das gesundheitsgefahrdend gibt es ein neues Zeichen, reizende Produkte werden überwiegend mit dem Ätzend-Symbol gekennzeichnet werden. Die´Symbole haben keinen orange Hintergrund mehr, sondern einen weißen Hintergrund mit rotem Rand.

Die R- und S-Sätze gehören dann ebenfalls der Vergangenheit an. Statt dessen sind die H- und P-Sätze zwingend vorgeschrieben. H steht für hazard (Gefahr, Risiko) und P für precaution (vorbeugend, Vorsichtsmaßnahme). Im Gegensatz zu den R- und S-Sätzen sind die Phrasen jetzt strukturiert. Dem H folgt eine Ziffer 2-4 und dem P eine Ziffer 1-5. Die Ziffern bedeuten:

  • H2 – physikalische Gefahren
  • H3 – Gesundheitsgefahren
  • H4 – Umweltgefahren
  • P1 – allgemeine Vorsichtsmaßnahmen
  • P2 – vorbeugende Maßnahmen
  • P3 – Reaktionsmaßnahmen
  • P4 – Maßnahmen zur Lagerung
  • P5 – Maßnahmen zur Abfallbeseitigung

Fekunda steht Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.