Überarbeitete Chemikalien-Verbotsverordnung trat am 26.1.2017 in Kraft

Die überarbeitete Chemikalien Verbotsverordnung beschränkt das Inverkehrbringen bestimmter Sroffe und Zubereitungen gemäß Anhang 2 und stellt die Anforderungen an die Abgabe dieser Produkte. Die Verordnung trat am 26.01.2017 in Kraft.

So wird geregelt, wer diese Stoffe abgeben darf, die Sachkundepflicht und auch die regelmäßige Überprüfung der Sachkunde. Es ist eine Abgabenbuch zu führen und vom Empfänger muss die Übergabe quittiert werden.

Totenkopf

Generell fallen unter diese Verordnung alle Produkte, die mit einem Totenkopf gekennzeichnet werden müssen.
Alle Produkte, die gesundheitsschädlich sind, die Kennung Gefahr tragen und zusätzlichen mindestens einen der Gefahrenhinweise H340, H350, H350i, H360, H360F,H360D, H360FD, H360Fd, H360Df, H370 oder H372 tragen.
Ammoniumnitrat
Kaliumnitrat
Kaliumpermanganat
Natriumnitrat
gefährliche selbstentzündliche Festtoffe
gefährliche entzündbare Flüssigkeiten, die mit H224, H241 oder H242 gekennzeichnet sind.