Produktinformationsdatei (PID)

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Jedes Produkt unterliegt einem Lebenszyklus. So auch alle kosmetischen Produkte. Deshalb hat der Gesetzgeber in der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 festgelegt, dass für jedes Produkt eine sog. Produktinformationsdatei (PID) erstellt wird. Der Inhalt einer PID ist zwar weitestgehends mit den bekannten Aufzeichnungen aus der Vergangenheit identisch, aber es gibt auch einige Neuigkeiten.

Hintergrund der PID ist ein möglichst breites Wissen um das kosmetische Produkt. So gehören neben der Rezeptur und den physikalisch-chemischen Eigenschaften auch die mikrobiologische Qualität und die Wirkungsweise des kosmetischen Produktes beim Menschen zu den geforderten Daten und die Sicherheitsbewertung. Die Beschreibung der Herstellungsmethode und eine Erklärung zur Einhaltung der Guten Herstellpraxis (GMP) ist ebenfalls Bestandteil der PID. Die GMP fordert u.a. die Nachverfolgbarkeit von Rohstoffen und Fertigprodukten. D.h., der Hersteller hat alle Daten über die Rohstoffe und kann die Auslieferung der Chargen an seinen Kunden nachweisen. Der Kunde führt wiederum den Nachweis der einzelnen bezogenen Chargen an seine (End-)Kunden. So schließt sich der Kreis. Hat ein Konsument ein Problem mit einem kosmetischen Produkt, so läßt sich nachverfolgen, ob  evtl. ein Rohstoff die Ursache verursacht hat. Anders herum lassen sich bei einer fehlerhaften Rohstoffcharge die Konsumenten ausfindig machen, die evtl. vor dem Gebrauch gewarnt werden müssten (Rückrufaktion).

In der PID sind also alle Daten zu einem kosmetischen Produkt zu finden. Von der Entwicklung über die Produktion bis zum Konsumenten. Ebenso finden Rezepturänderungen ihren Eingang in die PID, solange es unter gleichem Label verkauft wird. Die Daten müssen bis 10 Jahre nach der letzt gefertigten Charge aufgehoben werden. Ein Vorteil für den Hersteller, da ansonsten nach BGB bei Möglichkeit von Personenschäden die Beweispflicht 30 Jahre lang existiert.