Methylisothiazolinon ab 12.02.2017 verboten

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Mit der Verordnung (EU) 2016/1198 vom 22. Juli 2016 hat die Kommission die Verwendung von Methylisothiazolinon in allen kosmetischen leave-on Produkten ab dem 12. Februar 2017 verboten.

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) hat seit Ende 2013 den Konservierungsstoff Methylisothiazolinon getestet und kam zu dem Schluss, das die Verwendung von 100 ppm Methylisothiazolinon in kosmetischen Produkten für den Endbenutzer nicht sicher ist. Für kosmetische Mittel, die auf der Haut/im Haar verbleiben (Leave-on-Produkte), einschließlich Feuchttücher, wurden weder für Induktion noch für Elizitation unbedenkliche Konzentrationen von Methylisothiazolinon angemessen nachgewiesen.

Um weitere allergische Reaktionen zu vermeiden, wurde Methylisothiazolinon in leave-on Produkten verboten. Ab dem 12. February 2017 dürfen nur kosmetische Mittel, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, in der EU in Verkehr gebracht und bereitgestellt werden.

Leave-on Produkte: Body Lotions, Pflegecremes, Stylingprodukte, etc.

Leave-off Produkte: Shampoos, Conditioner,etc.