Notifizierung von Kosmetik

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Immer wieder gibt es Nachfragen was zur Notifizierung von Kosmetik notwendig ist. Hier eine Auslistung von Unterlagen, die zur Notifizierung beigebracht werden müssen:

  • Quantitative Zusammensetzung, entweder mit der exakten Rezeptur oder die Konzentrationsbereiche, die gefordert werden. Auf Wunsch bringt Fekunda die Einzelbestandteile auch in die richtige Reihenfolge mit den INCI-Bezeichnungen – exakt oder mit Konzentrationsbereichen
  • bei Unklarheiten eines Inhaltsstoffes das entsprechnde Sicherheitsdatenblatt
  • das Etikett im pdf-Format
  • ein Bild von der Verpackung im jpg-Format

Nicht immer liegen alle Unterlagen für die Notifizierung vor. Fekunda bietet deshalb auch an, das Etikett im pdf-Format oder ein Bild von der Verpackung im jpg-Format zu erstellen.