Notifizierung von Kosmetika

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Am 11.07.2013 werden die nationalen Kosmetikverordnungen in der Europäischen Union durch die EU-KosmetikV (EG) Nr. 1223/2009 vom 30. November 2009 abgelöst. Neu ist die in Artikel 13 beschriebene Notifizierung aller kosmetischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Über die alten Verfahren, in Deutschland z.B. SYSDECOS können dann keine Anmeldungen mehr vorgenommen werden. EU-weit wurde dafür das neue System Cosmetic Products Notification Portal  (CPNP) im Januar 2012 in Betrieb genommen. Das Portal wird von der Europäischen Kommission betrieben und ermöglicht die zentrale Erfassung aller Daten für kosmetische Produkte. Der Vorteil von CPNP ist, das alle Daten zentral für die Giftinformationszentren und die zuständigen Behörden zur Verfügung stehen. Für den Hersteller oder Importeur liegt der Vorteil darin, dass er die Anmeldung nur einmal durchführen muss und er das Produkt ohne weitere regionale Datenerfassung EU-weit vertreiben darf.

Kosmetische Produkte, die bereits heute verkauft werden, müssen bis zu diesem Datum über CPNP angemeldet worden sein. Die Notifizierung über CPNP beinhaltet nur Daten zu Hersteller, Produktname, Herkunftsland, Rahmenrezeptur, verantwortliche Person etc. Bei der Notifizierung handelt es sich deshalb nicht um eine Zulassung. Auch wird keine inhaltliche Prüfung der Daten vorgenommen.  Die Sicherheitsbewertung des Produktes darf nur von Experten vorgenommen werden.

Die über CPNP erfassten Daten sind öffentlich nicht zugänglich. Sie werden vertraulich behandelt und Behörden / Giftinformationszentren erhalten jeweils die Daten, die für ihren Auftrag notwendig sind.